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Stellungnahme zum zehnjährigen Kopftuchurteil

25.9.2013

Erlaubt und doch verboten – 10 Jahre Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts

Im Grunde klang das Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 24.09.2003 nicht sehr dramatisch. Die Lehrerin Fereshta Ludin hatte geklagt und das BVG hatte erklärt, dass ohne eine gesetzliche Grundlage muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen nicht verboten werden kann.

Was dann einsetzte, war eine hektische Entwicklung von Gesetzesvorlagen, die größtenteils auch ihren Niederschlag in entsprechenden Verordnungen und Gesetzen der einzelnen Bundesländer fanden. Das hat bis heute zur Folge, dass eine Reihe von gut ausgebildeten jungen Frauen wenig bis gar keine Chancen haben, in ihrem Beruf zu arbeiten. Eine Tatsache, die sich ein Land wie die Bundesrepublik, das unter chronischem Fachkräftemangel leidet, eigentlich nicht leisten kann.

Der Liberal-Islamische Bund e.V. plädiert dafür, diese Debatte nach zehn Jahren endlich zu ent – emotionalisieren und Frauen eine ehrliche Gelegenheit zu geben, sich selbst für oder gegen ein Kopftuch zu entscheiden. Dies wäre eine Chance, demokratisches Denken auf allen Seiten zu fördern.

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