Pressemitteilung zum Streit über enteignete Grundstücke zwischen der jüdischen B’nai-B’rith-Loge und dem Hessischen Rundfunk
Der Hessische Rundfunk (hr) steht laut aktuellen Medienberichten im dringenden Verdacht, nach dem Zweiten Weltkrieg, in den 1950er Jahren, von der während der NS-Zeit durchgeführten Enteignung („Arisierung“) von Grundstückseigentum der jüdischen B’nai-B’rith-Loge unrechtmäßig profitiert zu haben, indem er eine deutlich zu geringe Entschädigung für ein Grundstück in bester Frankfurter Lage zahlte. Dies legen Dokumente nahe, die von dem Orden dem hr bereits 2024 vorgelegt wurden – darunter Recherchen einer auf Aufarbeitung von NS-Unternehmensgeschichte spezialisierten Historikerin – und die nun auch an die Presse weitergegeben wurden. Bereits in den 1950er Jahren lag dem hr ein Gutachten vor, das für die Grundstücke einen deutlich höheren Wert auswies (Näheres zum Sachverhalt: siehe z.B. hier und hier).
Der hr möchte sich nun drei Jahre Zeit nehmen, um seine Gründungszeit zu erforschen und um der Frage, ob er von der Enteignung profitierte, nachzugehen. Infolge der zögerlichen Reaktion des hr auf die Vorwürfe hat der Vorsitzende des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen, Daniel Neumann, sein Mandat als Aufsichtsrat eines hr-Tochterunternehmens niedergelegt.
Der Liberal-Islamische Bund (LIB) kritisiert den Umgang des hr mit dem Sachverhalt mit Nachdruck. Hierzu erklärt Waqar Tariq, Jurist, Mitglied des LIB-Bundesvorstands und Koordinator der LIB-Gemeinde Frankfurt a.M.:


