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Pressemitteilung zum „Berliner Neutralitätsgesetz“ II

Der Liberal-Islamische Bund hat in der Vergangenheit wiederholt auf die evidente Verfassungswidrigkeit des sogenannten „Berliner Neutralitätsgesetzes“ hingewiesen, das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer*innen statuiert, und eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefordert (so z.B. in der Pressemitteilung vom 11. Januar 2018).

Das Land Berlin ist nun endgültig vor Gericht mit der Verteidigung des Neutralitätsgesetzes gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht nahm die abwegige Verfassungsbeschwerde des Landes nicht an.

Das Neutralitätsgesetz sollte nun bald geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, damit der verfassungswidrige Zustand in Berlin und die Diskriminierung von Kopftuch, Kippa, Kreuz und sonstige religiöse Symbole tragenden Lehrer*innen beendet wird.

DER VORSTAND, 03.02.2023

Pressemitteilung zur „Anlauf- und Dokumentationsstelle Konfrontative Religionsbekundungen“ des Berliner Vereins DEVI e.V.

Tatsächlich oder vermeintlich religiös begründete Konflikte an Berliner Schulen sind von Zeit zu Zeit Gegenstand medialer Berichterstattung und führen in der Regel zu öffentlicher Erregung und zu erhitzten öffentlichen Debatten. Ob religiös begründete Konflikte an Berliner Schulen ein weit verbreitetes Phänomen oder Einzelfälle darstellen, ist ungeklärt. Der Berliner Verein Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung (DEVI) e.V. beabsichtigt die Einrichtung einer staatlich geförderten „Anlauf- und Dokumentationsstelle Konfrontative Religionsbekundungen“, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. Eine solche Stelle wird von der „Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz“ gefordert, deren Sprecher Michael Hammerbacher Vorsitzender von DEVI e.V. ist und mit der das Projekt offensichtlich in Zusammenhang steht.

Aus Sicht des Liberal-Islamischen Bundes gilt: Bei der Beschäftigung mit religiös begründeten Konflikten dürfen gegebenenfalls vorhandene Konflikte weder aufgrund mangelnden Problembewusstseins oder falscher Toleranz ignoriert werden. Noch dürfen Probleme aufgrund fehlerhafter Analysen beziehungsweise verzerrter Realitätserfassung künstlich konstruiert werden. Erforderlich ist eine seriöse Erforschung des Themas nach wissenschaftlichen Standards, um auf Basis einer hinreichend fundierten Tatsachen- und Erkenntnisgrundlage tragfähige Entscheidungen treffen zu können.

Von diesen Maßstäben ausgehend kann das Vorhaben von DEVI e.V. nicht überzeugen und zwingt zu Kritik.

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Pressemitteilung zum Zustand des Islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein-Westfalen

Der Liberal-Islamische Bund (LIB) ist beunruhigt über die in der medialen Berichterstattung zu lesenden Informationen zum Zustand des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) in Nordrhein-Westfalen, der in Kooperation mit einer Kommission bestehend aus sechs islamischen Verbänden gestaltet wird („Islamunterricht: Ein Spielfeld für Ideologen“, WELT.de, 28.02.2022).

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