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Pressemitteilung: Zeugin mit Kopftuch (Amtsgericht Berlin-Tiergarten)

27.03.2014

Mit großem Befremden nimmt der Liberal-Islamische Bund das Verhalten eines Amtsrichters aus dem Bezirk Berlin – Tiergarten zur Kenntnis (siehe hierzu: http://www.migazin.de/2014/03/27/kopftuch-amtsgericht-richter-ohren/).

Die Forderung an eine Zeugin in einem einfachen Vekehrsrechtsprozess im Gerichtssaal das Kopftuch abzunehmen verstößt nach unserer Auffassung nicht nur gegen rechtsstaatliche Prinzipien, sondern auch gegen den gesunden Menschenverstand. Dies wird noch unterstrichen durch das abschließende Forderung des Richters, dass die Zeugin dann wenigstens lediglich die Ohren frei machen solle.

Wie dies in Zusammenhang mit dem Wahrheitsgehalt ihrer Aussage steht, ist nicht ersichtlich.

Der Liberal Islamische Bund fordert in diesem Zusammenhang nochmals eindrücklich die grundlegende Neutralität der Jurisprudenz und ein Verhalten gegenüber muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, das frei ist vom geringsten Anschein der Willkür.

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