Pressemitteilung zur Besetzung der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht in NRW
Mit Enttäuschung und Unverständnis nimmt der Liberal-Islamische Bund (LIB) die Entscheidung der NRW-Landesregierung zur Besetzung der mit dem 14. Schulrechtsänderungsgesetz neu gegründeten Kommission für den Islamischen Religionsunterricht (IRU) in NRW zur Kenntnis.
Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, da sie auf doppelten Maßstäben beruht. Während die Bewerbung des LIB um einen Sitz in der IRU-Kommission durch eine restriktive Gesetzesauslegung abgelehnt wird, indem überspannte Anforderungen hinsichtlich einzelner gesetzlicher Voraussetzungen gestellt werden, werden bei anderen Bewerbern – wie DITIB und Islamrat – gesetzliche Voraussetzungen, deren Vorliegen in hohem Maße evident zweifelhaft ist, von der Landesregierung als erfüllt deklariert.