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Stellungnahme: Zum ‚Beschneidungsurteil’ des Landgerichts Köln

Der Liberal-Islamische Bund ist über das Urteil des Landgerichts Köln zutiefst beunruhigt und besorgt, da es eine Kriminalisierung jüdischer und muslimischer Glaubenspraxis darstellt. Hier wird das grundgesetzlich geschützte Recht auf Religionsfreiheit beeinträchtigt.

Im Judentum ist die Beschneidung von Knaben eine religiös begründete Pflicht und auch im Islam wird sie mehrheitlich als verpflichtende religiöse Praxis angesehen.

Es muss dringend unterschieden werden zwischen der religiösen Zirkumzision von Jungen und der Genitalverstümmelung von Mädchen, gegen die wir uns in jeder Beziehung verwehren, und die keinerlei akzeptable Grundlage im Islam hat und mit diesem folglich unvereinbar ist.

Hier sollte auch juristisch unbedingt ein Unterschied gemacht werden.

Für eine Beeinflussung psychischer und emotionaler Dispositionen sowie sexueller Empfindsamkeit bzw. Praxis gibt es in Bezug auf Jungen keine wissenschaftlich eindeutigen Beweise. Zudem widerspricht einer solchen Einschätzung die jahrtausendealte Lebenserfahrung mit diesem Ritual. Diese Form der Beschneidung steht dem Wohl des Kindes nicht entgegen.

Darüber hinaus ist es auch in westlichen Ländern, z.B. in den USA, durchaus üblich die männliche Beschneidung freiwillig aus rein hygienischen Gründen durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang zeigen jüngste Forschungsergebnisse z.B. ein verringertes Übertragungsrisiko des HI-Virus bei beschnittenen Männern, so dass die Beschneidung von der Weltgesundheitsorganisation WHO und der UN-Organisation UNAids als Präventionsmaßnahme im Kampf gegen Aids empfohlen wird.

Da Eltern grundsätzlich vor der Mündigkeit von Kindern über viele Dinge, auch in religiösen Belangen, entscheiden, ist es ferner nicht nachvollziehbar, warum sie dies nicht auch hinsichtlich dieses Themas tun sollten. Das Recht des Kindes, sich bei Erlangung der Religionsmündigkeit für oder gegen eine Religion zu entscheiden, bleibt unbenommen.

Deshalb fordern wir, dass seitens des Gesetzgebers schnellstmöglich Rechtsklarheit geschaffen wird.

Juni 2012

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