Pressemitteilung zum „Berliner Neutralitätsgesetz“ II
Der Liberal-Islamische Bund hat in der Vergangenheit wiederholt auf die evidente Verfassungswidrigkeit des sogenannten „Berliner Neutralitätsgesetzes“ hingewiesen, das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer*innen statuiert, und eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefordert (so z.B. in der Pressemitteilung vom 11. Januar 2018).
Das Land Berlin ist nun endgültig vor Gericht mit der Verteidigung des Neutralitätsgesetzes gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht nahm die abwegige Verfassungsbeschwerde des Landes nicht an.
Das Neutralitätsgesetz sollte nun bald geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, damit der verfassungswidrige Zustand in Berlin und die Diskriminierung von Kopftuch, Kippa, Kreuz und sonstige religiöse Symbole tragenden Lehrer*innen beendet wird.
DER VORSTAND, 03.02.2023