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Pressemitteilung zur Besetzung der Kommission für den Islamischen Religionsunterricht in NRW

Mit Enttäuschung und Unverständnis nimmt der Liberal-Islamische Bund (LIB) die Entscheidung der NRW-Landesregierung zur Besetzung der mit dem 14. Schulrechtsänderungsgesetz neu gegründeten Kommission für den Islamischen Religionsunterricht (IRU) in NRW zur Kenntnis.

Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, da sie auf doppelten Maßstäben beruht.

Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar, da sie auf doppelten Maßstäben beruht. Während die Bewerbung des LIB um einen Sitz in der IRU-Kommission durch eine restriktive Gesetzesauslegung abgelehnt wird, indem überspannte Anforderungen hinsichtlich einzelner gesetzlicher Voraussetzungen gestellt werden, werden bei anderen Bewerbern – wie DITIB und Islamrat – gesetzliche Voraussetzungen, deren Vorliegen in hohem Maße evident zweifelhaft ist, von der Landesregierung als erfüllt deklariert.

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Pressemitteilung zur „Imam“-Ausbildung des Islamkollegs Deutschland e.V.

Liberal-Islamischer Bund fordert eine konsequente geschlechtergerechte Konzeptionierung und Sprache

Der von muslimischen Verbänden, TheologInnen[1], WissenschaftlerInnen1 und Personen des öffentlichen Lebens Ende 2019 zwecks islamtheologischer praktischer Ausbildung von Moscheepersonal gegründete Islamkolleg Deutschland (IKD) e.V. teilte in seiner Pressemitteilung vom 27.10.2020 mit, dass er mit der Lehrplanerstellung für die bezweckten Ausbildungsgänge begonnen hat. Das Projekt wird mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern zur Umsetzung der Ziele der Deutschen Islam Konferenz gefördert und vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur kofinanziert.

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