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Iftar im Deutschen Bundestag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen

Ein historischer Tag in der deutschen Parlamentsgeschichte: Zum ersten Mal in der Geschichte des Deutschen Bundestages wurde in der Volksvertretung der muslimische Anteil der Bevölkerung in Form eines Iftar-Empfangs gewürdigt. So wie im Bundestag auch u.a. christliche, jüdische und säkulare Feste und Gedenktage gewürdigt werden, wurde muslimisches Leben als Teil deutscher Normalität in diese Vielfalt integriert.

Auf Initiative von Lamya Kaddor MdB, religionspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, lud die grüne Bundestagsfraktion am 16. März ca. 150 Gäste – neben Muslim*innen auch Menschen anderer Religionen und Nicht-Religiöse – in den Bundestag zu einem Parlamentarischen Abend ein. Nach einem Grußwort der Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann MdB und einer politischen Einführung durch Lamya Kaddor MdB folgten Keynotes von Prof. Dr. Bekim Agai und Prof. Dr. Meltem Kulaçatan zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft von muslimischem Leben in Deutschland. Zudem erhielten die Anwesenden in einem Panel Einblicke aus der Praxis insbesondere zur Arbeit mit muslimischen Jugendlichen und künstlerische Inputs.

Die Veranstaltung war getragen von dem Geist der religionsfreundlichen, kooperativen Neutralität des Grundgesetzes, die sich, auch in öffentlichen Einrichtungen, schützend und fördernd vor die Glaubensfreiheit stellt und diese nicht aus dem öffentlichen Raum verdrängt. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts: „Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist … nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gebietet auch im positiven Sinn, den Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern.“

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Erstes Iftar der Hessischen Landesregierung

Ein historischer Tag: Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Hessen veranstaltete die Hessische Landesregierung am 10. März einen Iftar-Empfang für die hessischen Muslim*innen.

Der stellvertretende Ministerpräsident sowie Wirtschaftsminister des Landes Hessen, Kaweh Mansoori, lud zusammen mit der hessischen Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann Vertreter*innen der hessischen Religionsgemeinschaften, Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und sonstiger Zivilgesellschaft in das Landeshaus in Wiesbaden ein. Zu den eingeladenen Vertreter*innen der hessischen Religionsgemeinschaften zählten neben Vertreter*innen muslimischer Organisationen u.a. auch solche christlicher Kirchen sowie jüdischer Organisationen.

Sowohl Staatsminister Mansoori als auch Staatsministerin Hofmann betonten, dass muslimisches Leben ein Teil der Vielfalt Hessens und Deutschlands sei und der Iftar-Empfang ein Ausdruck der Beheimatung und Wertschätzung dessen sei. In Zeiten der Polarisierung bedürfe es der Räume der Begegnung und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

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Iftar 2026 der Ahmadiyya Muslim Jamaat Frankfurt

Am 9. März lud die Frankfurter Gemeinde der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) Vertreter*innen der Frankfurter Politik, Verwaltung, Religionsgemeinschaften und sonstiger Zivilgesellschaft zu einem Iftar-Empfang ein, an dem auch Waqar Tariq, Mitglied des LIB-Bundesvorstands und Koordinator der Frankfurter LIB-Gemeinde, teilnahm. Zum Programm des Iftar-Empfangs gehörte u.a. eine Ausstellung über die Geschichte des Islams in Deutschland sowie der AMJ und eine Führung durch das AMJ-Fernsehstudio (Muslim Television Ahmadiyya, MTA).

Waqar Tariq erklärte:

„Ich danke der AMJ für die freundliche Einladung und für die Gastfreundschaft. Der Abend bot Raum für Begegnung und Austausch.

Viele Ahmadis, beziehungsweise ihre Vorfahren, sind vor staatlich sanktionierter religiöser Diskriminierung und Verfolgung aus ihren Heimatländern geflohen. Es ist begrüßenswert, dass sie hierzulande ihren Glauben auf Grundlage unserer Verfassung frei ausüben können und nicht staatlicher Repression ausgesetzt sind.

Dies sollte uns den Wert von Glaubensfreiheit als Grund- beziehungsweise Menschenrecht im Besonderen sowie von Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen in Erinnerung rufen. Grundrechte werden vom Staat nicht gewährt, sondern gewährleistet. Sie sind kein Gnadenakt des Staates, sondern dessen Verpflichtung. Denn Grundrechte sind Ausfluss der dem Menschen kraft seines Menschseins inhärenten vorstaatlichen Menschenwürde. Die Idee des liberalen Rechtsstaates ist heute weltweit durch autoritäre, nicht selten religiös-identitär angereicherte nationalistische oder transnationalistische Bewegungen wie MAGA, Hindutva, Muslimbruderschaft et cetera bedroht.

Halten wir an der Idee des liberalen und religiös-weltanschaulich neutralen Rechtsstaates unerschütterlich fest – nur ein solcher vermag die Glaubensfreiheit effektiv zu schützen und ein Leben in Freiheit und Würde zu ermöglichen.“

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