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Pressemitteilung zur Gründung der ersten deutschen islamisch-theologischen Fakultät an der Universität Münster

Wie die Universität Münster verkündete, wird sie als erste deutsche Hochschule eine islamisch-theologische Fakultät gründen, die aus dem bisherigen, bei ihr angesiedelten „Zentrum für Islamische Theologie“ (ZIT) hervorgeht. Gründungsdekan wird Prof. Dr. Mouhanad Khorchide, bisheriger geschäftsführender Direktor des ZIT, werden.

Der Liberal-Islamische Bund begrüßt mit Nachdruck die Gründung der ersten islamisch-theologischen Fakultät Deutschlands durch die Universität Münster. Dies stellt einen historischen Meilenstein für die akademische Landschaft Deutschlands dar und ist als ein Ausdruck der Beheimatung des Islams im Allgemeinen sowie der islamischen Theologie im Besonderen in Deutschland zu sehen – eingedenk dessen, dass bereits seit Jahrhunderten etwa Fakultäten für christliche Theologien Teil der deutschen Hochschullandschaft sind.

Die bekenntnisgebundene islamisch-theologische Forschung und Lehre leistet seit Jahren an verschiedenen universitären Standorten in Deutschland, nicht zuletzt in Münster, wichtige Grundlagenarbeit. Die verfassungsrechtlich gesicherte Wissenschaftsfreiheit ermöglicht es muslimischen Theolog*innen, aus bekenntnisgebundener Perspektive bisherige theologische Positionen kritisch zu hinterfragen und, wo angebracht, alternative theologische Positionen zu entwickeln. Diese verfassungsrechtlich geschützte Gedankenfreiheit stellt keine Selbstverständlichkeit und ein schützenswertes Privileg für die hiesigen Muslim*innen dar, gerade auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in vielen muslimischen Ländern dieser Welt aufgrund autoritärer Staatssysteme die islamische Theologie politischer Beeinflussung ausgesetzt ist und muslimische Theolog*innen in ihrer Gedankenfreiheit eingeschränkt sind. Zudem unterstreicht die Möglichkeit zur Etablierung bekenntnisgebundener theologischer Lehrstühle an staatlichen Hochschulen die Vorzüge des religionsfreundlichen Säkularitätsmodells des deutschen Grundgesetzes gegenüber laizistischen Staatsmodellen, wie etwa demjenigen in Frankreich.

Wenngleich primärer Sinn und Zweck universitärer islamisch-theologischer Lehrstühle und der geplanten Fakultät die wissenschaftliche Forschung und Lehre ist, so tragen sie mit ihrer Arbeit dennoch als Kollateralnutzen weitere Früchte für die Gesellschaft: Die von ihnen entwickelte Theologie bietet beispielsweise Nutzen für das wichtige Feld des islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen für die religiöse Bildungsarbeit mit muslimischen Kindern und Jugendlichen. Ebenso etwa für das Feld der Seelsorge. Ferner stehen die Absolvent*innen der islamischen Theologien mit ihrer Expertise als wertvolle Ressource für die Gesellschaft zur Verfügung – u.a. als Ansprechpartner*innen für Medien, Bildungsträger, Religionsgemeinschaften, staatliche Gremien etc. bzw. als Multiplikator*innen in unterschiedlichen Berufsfeldern, nicht zuletzt Imamat, Seelsorge oder in sozialen Einrichtungen. Mit ihrer theologischen Expertise können sie ein Gegengewicht zu menschenfeindlichen Islaminterpretationen darstellen. Gerade in diesen polarisierten Zeiten, in denen islamistische und islamfeindliche Gruppen mit menschenfeindlichen Islaminterpretation die Gesellschaft zu spalten suchen, sind vernünftige theologische Gegenangebote vonnöten.

Hervorzuheben ist schließlich, dass die Lehrstühle und Zentren für islamische Theologie an deutschen Universitäten, und mithin auch die geplante Fakultät, maßgeblich eine Folge der 2006 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble initiierten Deutschen Islam Konferenz (DIK) sind, die eine in Deutschland beheimatete islamische Theologie als Notwendigkeit identifizierte. Sie sind Beispiele dafür, wie eine intelligente Islam- bzw. Religionspolitik positive Ergebnisse bewirken kann und unterstreichen den positiven Beitrag der DIK. Abzulehnen und faktenwidrig ist daher die von der gegenwärtigen Führung des Bundesinnenministeriums geäußerte Pauschalkritik an der Islampolitik der letzten 20 Jahre und an der DIK als „gescheitert“. Derartige undifferenzierte Analysen und Pauschalkritik fügen sich ein in eine irritierende Neuausrichtung der Islampolitik seitens der neuen Führung des Bundesinnenministeriums, wie sie etwa auch in der Konstituierung des neu gegründeten „Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung“ des Ministeriums zum Ausdruck kommt und einer an staatspolitischer Verantwortung orientierten Islampolitik nicht gerecht wird (siehe hierzu die LIB-Pressemitteilung vom 18.12.2025).

DER VORSTAND, 24.04.2026

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