Pressemitteilung zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung
Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am 2. Mai 2025 verkündete, stuft es fortan die gesamte Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Zu diesem Ergebnis ist es nach umfassender gutachterlichter Prüfung gelangt, laut der sich die Gesamtpartei gegen zentrale Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung richte, insbesondere gegen die Achtung der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip.
Mit der Achtung der Menschenwürde ist ein völkisch-nationalistisches Volksverständnis unvereinbar. Wie das BfV hierzu in seiner Pressemitteilung ausführt:
„Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.
Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden. Dies zeigt sich in der Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei.“
Wir fordern die Politik und die zuständigen Staatsorgane auf, die Bewertung des BfV ernst zu nehmen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
In juristischer Hinsicht sollte ein Parteiverbotsverfahren jedenfalls ernsthaft geprüft und nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Die im Grundgesetz normierten Instrumente des wehrhaften Rechtsstaates wurden von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes nicht zu symbolischen Zwecken in der Verfassung verankert. Wenn es einen Anwendungsfall für Parteiverbote gibt, den die Väter und Mütter des Grundgesetzes vor Augen hatten, dann kommt dem die gesichert rechtsextremistische Partei AfD nahe – eine Partei, deren Vertreter das Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“ verunglimpfen, die Herrschaft der Nationalsozialisten als „Vogelschiss“ der deutschen Geschichte verharmlosen und eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ fordern. Damit wird der ideologische Kern der AfD offenbar und in ihr ein Revisionismus jener Geschichte betrieben, die für die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Handeln antreibende Gegenwart war.
In politischer Hinsicht darf es keine Normalisierung der Partei geben. Die Alternative für Deutschland, die der AfD vorschwebt, ist die eines alternativen Staatssystems – eines autoritären, antidemokratischen Staatswesens, das auf völkisch-nationalistischen Ideen beruht. Der Glaube, dass die Vorstellungen der AfD negative Folgen nur für religiöse und sonstige Minderheiten hätten, ist ein fataler Irrtum. Zum Wesen von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus gehört es, jeden, der politisch abweichender Auffassung ist, zum Feind und „Volksverräter“ zu erklären. Die Ermordung des CDU-Politikers Walter Lübcke stellt hierfür ein trauriges Beispiel dar.
Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie und für unseren gesellschaftlichen Frieden und muss politisch bekämpft werden. Wir stimmen der Position des Zentralrats der Juden zu: Die AfD stellt den parlamentarischen Arm des Rechtsextremismus in Deutschland dar und darf niemals in staatstragende Verantwortung gelangen, weder in Ausschüssen oder sonstigen Funktionen, noch durch Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen. Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung betont hat, besteht für eine Bundestagsfraktion kein Anspruch auf Besetzung eines Ausschussvorsitzes oder Präsidiumssitzes im Bundestag. Die Abgeordneten sind in ihrer Wahl frei.
Jenseits der politischen Entscheidungsträger*innen ist auch die demokratische Zivilgesellschaft gefordert, menschenfeindlichem Gedankengut entschieden entgegenzutreten. Die Weimarer Republik scheiterte zuvörderst an einem Mangel an Demokrat*innen.
DER VORSTAND, 05.05.2025