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Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Kopftuchverbot bei Lehrkräften

Der Liberal-Islamische Bund e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Kopftuchurteil aus dem Jahre 2003, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar sei.Diese Grundsatzentscheidung wurde am heutigen 13.3.2015 veröffentlicht. Diese Korrektur des eigenen vorherigen Urteils zu religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst ist richtungsweisend und hat starke Signalkraft in die Gesellschaft hinein.

Allerdings ist das Urteil in seiner Gänze dehnbar – es besagt z.B., dass das Verbot ‚verfassungskonform einzuschränken‘ sei und sieht es als ‚konkrete Gefahr‘ an, wenn Eltern einer Schule gegen erkennbar muslimische Lehrerinnen Proteste organisieren. Damit sei dann der Schulfrieden gefährdet. Diese Einschränkung ist nur bedingt hinnehmbar, da dafür objektiv nachvollziehbare Gründe bekannt gemacht werden müssen und diese gleichzeitig keine religiöse Diskriminierung darstellen dürfen. Die Praxis wird zeigen, ob es vermeidbar ist, hier der Willkür Tür und Tor zu öffnen.

Erfreulich ist allerdings die Gleichsetzung aller religiösen Symbole – galt ein Verbot z.B. bislang nicht für christliche und abendländische Bildungs-und Kulturwerte oder Traditionen ist diese Pivilegierung nun aufgehoben.

Die Korrektur stellt dennoch einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn es um das friedliche Zusammenleben unserer bundesdeutschen Bevölkerung geht. Es verwundert niemanden, dass das vorherige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in den Hochzeiten der Islamfeindlichkeit gefällt worden ist. Vor dem Hintergrund der wachsenden Islamfeindlichkeit und des an Bedeutung zunehmenden gewaltbereiten Islamismus ist die heutige Rechtsprechung um so bedeutender, da hiermit alle Religionen in unserem demokratischen Rechtsstaat gleich behandelt werden sollen.

Das Urteil selbst birgt sicher weiterhin genügend Diskussionsstoff und es ist davon auszugehen, dass die Thematik noch lange nicht beendet ist.

DER VORSTAND, 14.03.2015

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