Pressemitteilung zu der Schließung des „Raumes der Stille“ an der TU Dortmund
Der Liberal-Islamische Bund e.V. unterstützt die von der Leitung der Universität Dortmund ausgesprochene Schließung des „Raumes der Stille“ vor dem Hintergrund der vermehrten Verstöße einzelner Studierender gegen die Nutzungsordnung und der Zweckbestimmung.
Nachträglich angebrachte Trennwände und Abgrenzungen in einem öffentlichen „Raum der Stille“ stellen eine klare Gegenposition zu dem eigentlichen Konzept eines solchen – für alle Studierenden zur Verfügung gestellten – Raumes dar. Auch wenn es zum allgemeingültigen guten Ton gehört, dass ein gemeinsam genutzter Raum weder verändert noch ohne Absprache Gegenstände jeglicher Art gelagert werden sollten, möchten wir dennoch davor warnen, das Fehlverhalten Einzelner auf die gesamte Gruppe muslimischer Studierender zu übertragen.
Uns ist jedoch bekannt, dass es ähnliche Vorfälle auch in Essen und Frankfurt gab und wir möchten daran erinnern, dass eine Geschlechtertrennung – sollte man diese überhaupt befürworten – in keinem Fall auf alle Gruppen übertragen werden kann.
Dass sich die Universitätsleitung der TU Dortmund hier auf das Grundgesetz berufen hat, sollte daher generell von muslimischen Benutzer_Innen von Gebetsräumen und in besonderem Maße auch von Moscheegemeinden bedacht werden. Der Liberal-Islamische Bund e.V. vertritt hier die Ansicht, dass eine räumliche Trennung islamisch eher durch Traditionen begründet wird und nicht mit der koranischen Lehre vereinbar ist (s. Pilgerfahrt).
DER VORSTAND, 13.02.2016