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Autor: LIB e.V.-Redaktion

Abschlussfeier zum Förderansatz „Moscheen für Integration“ in Berlin

Mit einer feierlichen Abschlussveranstaltung würdigten am 10. Juni das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Abschluss des Förderansatzes „Moscheen für Integration“ in der Villa Elisabeth Berlin.

Mit dem im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz beschlossenen Förderansatz wurden über die letzten dreieinhalb Jahre das muslimische Engagement in vielen muslimischen Gemeinden Deutschlands, darunter auch in Gemeinden des LIB, gefördert u.a. mit dem Ziel, ihr Engagement sichtbarer zu machen und zu stärken, ihre Arbeit weiter zu professionalisieren und sie untereinander und mit ihren jeweiligen kommunalen Verwaltungs- und sonstigen Strukturen zu vernetzen.

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Politische Botschaften im Diyanet-Gebetszeitenkalender 2023

Bereits 2021 machte der Liberal-Islamische Bund darauf aufmerksam, dass im in der DITIB-Merkez-Moschee in der Münchener Straße, Frankfurt a.M., vertriebenen Gebetszeitenkalender politische Botschaften verbreitet werden (Näheres dazu hier). Dort befinden sich auch die Verwaltungsräumlichkeiten des hessischen Landesverbandes der DITIB.

Der hessische DITIB-Landesverband, der an öffentlichen Schulen in Hessen islamischen Religionsunterricht verantwortet,  ist gegenwärtig Gegenstand von Begutachtungen seitens der Hessischen Landesregierung, um festzustellen, ob bei ihm eine hinreichende Staatsunabhängigkeit angenommen werden kann.

Auch im diesjährigen Gebetszeitenkalender wird politische Propaganda der AKP perpetuiert. Mit Blick auf den Putschversuch in der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 2016, ein Tag, der Ausgangspunkt für massiven Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei war und zu enormer gesellschaftlicher Spaltung führte, wird im Kalendereintrag vom 15. Juli unkritisch die AKP-Deutung des Tages verbreitet, indem er als „Tag der Demokratie und nationalen Einheit“ bezeichnet wird. Im unmittelbar darauffolgenden Kalendereintrag vom 16. Juli wird das bereits im Eintrag vom 15. Juli angesprochene Martyriumsthema offensichtlich vertieft, die Ereignisse des 15./16. Juli werden also in einen religiös begründeten Märtyrerkult eingebettet.

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Pressemitteilung zum „Berliner Neutralitätsgesetz“ II

Der Liberal-Islamische Bund hat in der Vergangenheit wiederholt auf die evidente Verfassungswidrigkeit des sogenannten „Berliner Neutralitätsgesetzes“ hingewiesen, das ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrer*innen statuiert, und eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefordert (so z.B. in der Pressemitteilung vom 11. Januar 2018).

Das Land Berlin ist nun endgültig vor Gericht mit der Verteidigung des Neutralitätsgesetzes gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht nahm die abwegige Verfassungsbeschwerde des Landes nicht an.

Das Neutralitätsgesetz sollte nun bald geändert und an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden, damit der verfassungswidrige Zustand in Berlin und die Diskriminierung von Kopftuch, Kippa, Kreuz und sonstige religiöse Symbole tragenden Lehrer*innen beendet wird.

DER VORSTAND, 03.02.2023

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