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Autor: LIB e.V.-Redaktion

Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum pauschalen Kopftuchverbot bei Lehrkräften

Der Liberal-Islamische Bund e.V. begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum sog. Kopftuchurteil aus dem Jahre 2003, dass ein pauschales Kopftuchverbot nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar sei.Diese Grundsatzentscheidung wurde am heutigen 13.3.2015 veröffentlicht. Diese Korrektur des eigenen vorherigen Urteils zu religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst ist richtungsweisend und hat starke Signalkraft in die Gesellschaft hinein.

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