Pressemitteilung zum Streit über enteignete Grundstücke zwischen der jüdischen B’nai-B’rith-Loge und dem Hessischen Rundfunk
Der Hessische Rundfunk (hr) steht laut aktuellen Medienberichten im dringenden Verdacht, nach dem Zweiten Weltkrieg, in den 1950er Jahren, von der während der NS-Zeit durchgeführten Enteignung („Arisierung“) von Grundstückseigentum der jüdischen B’nai-B’rith-Loge unrechtmäßig profitiert zu haben, indem er eine deutlich zu geringe Entschädigung für ein Grundstück in bester Frankfurter Lage zahlte. Dies legen Dokumente nahe, die von dem Orden dem hr bereits 2024 vorgelegt wurden – darunter Recherchen einer auf Aufarbeitung von NS-Unternehmensgeschichte spezialisierten Historikerin – und die nun auch an die Presse weitergegeben wurden. Bereits in den 1950er Jahren lag dem hr ein Gutachten vor, das für die Grundstücke einen deutlich höheren Wert auswies (Näheres zum Sachverhalt: siehe z.B. hier und hier).
Der hr möchte sich nun drei Jahre Zeit nehmen, um seine Gründungszeit zu erforschen und um der Frage, ob er von der Enteignung profitierte, nachzugehen. Infolge der zögerlichen Reaktion des hr auf die Vorwürfe hat der Vorsitzende des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Hessen, Daniel Neumann, sein Mandat als Aufsichtsrat eines hr-Tochterunternehmens niedergelegt.
Der Liberal-Islamische Bund (LIB) kritisiert den Umgang des hr mit dem Sachverhalt mit Nachdruck. Hierzu erklärt Waqar Tariq, Jurist, Mitglied des LIB-Bundesvorstands und Koordinator der LIB-Gemeinde Frankfurt a.M.:
„Der zögerliche und verzögernde Umgang mit dem Sachverhalt seitens des hr ist unangemessen und nicht akzeptabel. Dass der hr bereits vor zwei Jahren von der B’nai-B’rith-Loge mit den Vorwürfen konfrontiert wurde, ohne dass er proaktiv die Sache aufgeklärt hat, und erst jetzt durch medialen Druck reagiert, zumal mit einer in erst weiteren drei Jahren angekündigten potentiellen Klärung der Streitfrage, ist bereits ein moralisches Versagen und legt keine aufrichtige, intrinsische Aufklärungsmotivation nahe.
Für die allgemeine Erforschung der Gründungszeit des hr sich drei Jahre Zeit zu nehmen, ließe sich noch als vertretbar betrachten. Die Frage, ob von dem Erwerb der Grundstücke der B’nai-B’rith-Loge unrechtmäßig profitiert wurde, ist hingegen eine konkrete und inhaltlich abgrenzbare Fragestellung, die sich davon getrennt schneller klären lässt mit Hilfe der überschaubaren Zahl an Unterlagen. Dies ist nicht nur möglich, sondern auch geboten, zumal damit nicht bloß ein allgemeines geschichtswissenschaftliches Aufklärungsinteresse verbunden ist, sondern konkrete finanzielle und moralische Ansprüche einer Vereinigung in der Praxis. Diese erst nach drei oder gar mehr Jahren potentiell klären zu wollen, ist ein nicht vertretbarer langer Zeitrahmen und der Sache nicht würdig.
Zudem gilt es zu betonen, dass es sich hierbei nicht bloß um eine juristische Fragestellung handelt, sondern um eine moralische. Auch wenn ein Anspruch der Loge juristisch nicht mehr durchsetzbar sein sollte, so wäre dessen Erfüllung bei Bewahrheitung der Vorwürfe eingedenk der deutschen Geschichte dennoch moralisch geboten im Sinne des Restitutions- bzw. Wiedergutmachungsgedankens.
Gerade in diesen Zeiten, in denen geschichtsrevisionistische Kräfte eine ‚erinnerungspolitische Wende um 180 Grad‘ fordern, ist von einem dem journalistischen und demokratischen Ethos verpflichteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein glaubhaftes Handeln zwecks Aufklärung und Wiedergutmachung von mutmaßlichem Unrecht, das einer jüdischen Vereinigung in diesem Land widerfahren ist, zu erwarten. Andere deutsche Institutionen und Unternehmen haben sich ihrer historischen Verantwortung gestellt. Der hr sollte dies auch glaubhaft und zeitnah tun.“
DER VORSTAND, 23.09.2026

