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Islamische und interreligiöse Eheschließungen

Der Liberal-Islamische Bund (LIB) bietet zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema islamische und interreligiöse Eheschließungen an. Dazu gehören neben Beratung bei Fragen auch das Aufsetzen von islamischen Eheverträgen und die Durchführung von islamischen Trauungen.

„Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er für euch Partner*innen aus euch selbst geschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet, und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit bewirkt. Darin sind fürwahr Zeichen für Leute, die nachdenken.“
– Koran 30:21

Der LIB führt islamische Eheschließungen in vielfältigen Konstellationen durch. Dazu zählen u.a. auch

  • interreligiöse Eheschließungen (z.B. muslimisch-christliche Ehen),
  • interkonfessionelle Eheschließungen (z.B. sunnitisch-schiitische Ehen) und
  • queere islamische Eheschließungen (also Eheschließungen, bei denen ein*e oder mehrere Partner*innen queer sind, u.a. gleichgeschlechtliche islamische Eheschließungen und Eheschließungen vor einer möglichen Namens- und Personenstandsänderung bei trans Personen, d.h. mit korrektem neuen Namen (im Sinne von Selbstbestimmung).

Die sorgfältige Vorbereitung der islamischen Eheschließung nimmt Zeit in Anspruch. Es erfolgen in der Regel mehrere Gespräche mit dem Brautpaar, in denen z.B. die Voraussetzungen für die Eheschließung nach islamischem Ritus geprüft werden und ein individueller islamischer Ehevertrag ausgearbeitet wird. Die Vorlaufzeit beträgt somit mindestens 3 Monate.

Für die Eheschließung wird eine Gebühr in Höhe von 300 € (bzw. 200€, wenn eine*r oder beide Partner*innen LIB-Mitglied sind) erhoben. Gegebenenfalls kommen noch die Fahrt- und Übernachtungskosten für die Person hinzu, die für den LIB die Eheschließung durchführt. Die eventuellen Fahrt- und Übernachtungskosten teilt Ihnen die eheschließende Person mit. Die Gebühr von 300€ (bzw. 200€, wenn eine*r oder beide Partner*innen LIB-Mitglied sind) ist bis spätestens eine Woche nach dem Erstgespräch auf das Konto des Liberal-Islamischen
Bundes e.V. zu überweisen. Eventuelle Fahrt- und Übernachtungskosten sind bis spätestens eine Woche vor der Eheschließung an die eheschließende Person zu überweisen.

Der LIB möchte sich zu einigen Punkten in Bezug auf Eheschließungen explizit positionieren:

  • Es gibt kein koranisches Gebot, das einer muslimischen Frau die Eheschließung mit einem Nicht-Muslim verbietet – und umgekehrt.
  • Nach koranischen Vorgaben sollten beide Eheleute keine Götzendiener*innen heiraten.
  • Die muslimische Person muss die Möglichkeit haben, ihre islamische Lebensweise fortzuführen.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu islamischen und interreligiösen bzw. religionsverschiedenen Eheschließungen und zu deren Voraussetzungen (Formalia). Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch, falls Sie an einer Eheschließung interessiert sind. Des Weiteren finden Sie einen vom LIB entworfenen Musterehevertrag, eine Verteidigungsschrift von Dr. Khaleel Mohammed zur interreligiösen Ehe und das Dokument zur Selbstverpflichtung, mit dem Sie den LIB e.V. verbindlich zur Durchführung der Eheschließung beauftragen. Außerdem die Definition des Begriffs „Götzendiener*in“ aus unserer Sicht.

In diesem Zusammenhang erwähnenswert und interessant: In Tunesien bewirkt seit 2017 eine Gesetzesänderung, dass tunesische Frauen muslimischen Glaubens auch nicht-muslimische Männer heiraten dürfen. Lesen Sie hierzu die Artikel der BBC und von Spiegel Online

Eindrücke einer Eheschließung


Eindrücke einer interreligiösen Eheschließung einer Muslimin mit einem Christen, durchgeführt vom Liberal-Islamischen Bund durch unsere Imamin Rabeya Müller.

    Informationen zu einer Eheschließung durch den LIB


    Vorbemerkung

    Eine religiöse Eheschließung ersetzt nicht die standesamtliche Eheschließung, die allein als gültig vor dem deutschen Gesetz gilt; z.B. kann auch nur durch eine standesamtliche Trauung eine Änderung der Steuerklasse etc. erfolgen.

    Die Verlobten schließen diese Ehe miteinander. Durch die Zeug*innen wird die erforderliche Öffentlichkeit hergestellt.

    Seit 2009 ist es rechtlich nicht mehr erforderlich, zuerst standesamtlich zu heiraten (Aufhebung des Verbots der religiösen Voraustrauung). Wir empfehlen jedoch ausdrücklich die anschließende standesamtliche Trauung oder das Schließen eines notariell beglaubigten partnerschaftlichen Vertrages.


    Voraussetzungen für eine islamische/interreligiöse Eheschließung

    Formalia:

    • Ehemündigkeit (Volljährigkeit) und Ehefähigkeit (keine Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch)
    • Vorlage (Kopie) des Personalausweises bzw. der ID-Karte oder des Reisepasses (bei einem Dokument ohne Adresse bitte Meldebescheinigung beifügen)
    • Benennung von mindestens zwei (besser: vier) volljährigen Zeug*innen, von denen mindestens zwei muslimischen Glaubens sein sollten. Diese müssen (vorher benannt – da Eintrag in den Ehevertrag) sich spätestens bei der Eheschließung ebenfalls ausweisen. Das Geschlecht der Zeug*innen spielt hierbei keine Rolle. Es gibt hierfür z.B. keine Mindestanzahl von männlichen Zeugen. Eine Vormundschaft (z.B. durch eine*n Waly/Mahram) schließen wir kategorisch aus.
    • Abstimmen eines Ehevertrages (siehe Musterehevertrag des LIB), der z.B. die Höhe und Art der Mahr (Morgen-/Brautgabe) – hierbei sind Bargeld, Schmuck oder z.B. Immobilien etc. möglich – und das Vorgehen bei der Erziehung eventueller Kinder (besonders wichtig bei religionsverschiedenen Ehen) beinhalten sollte. Es wäre u.a. hilfreich, die etwaige Circumcision bei der Geburt männlich zugeordneter Nachkommen vor Eheschließung abzuklären
    • Vorlage der Selbstverpflichtungserklärung
    • Vorlage der ersten Seite des Scheidungsurteils, falls eine*r von Ihnen bereits zuvor verheiratet war
    • Wichtig: Die Gebühr von 300€ (bzw. 200€, wenn eine*r oder beide Partner*innen LIB-Mitglied sind) ist bis spätestens eine Woche nach dem Erstgespräch auf das Konto des Liberal-Islamischen Bundes e.V. zu überweisen. Eventuelle Fahrt- und Übernachtungskosten sind bis spätestens eine Woche vor der Eheschließung an die eheschließende Person zu überweisen.
    • Alle Formalia müssen spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin der Trauung erledigt sein!

    Weitere Einzelheiten

    Wir bieten Vorgespräche an, in denen der Ablauf der Zeremonie oder auch Wünsche hinsichtlich einer Ansprache besprochen werden können und seitens der eheschließenden Person berücksichtigt werden können. Insbesondere traditionelle Elemente aus kulturellen Zusammenhängen des Paares können gerne aufgriffen werden. Bitte informieren Sie sich genau über deren Ablauf und fragen Sie diesbezüglich bei der eheschließenden Person an.

    Ihre Fragen, z.B. bezüglich Morgengabe/Mahr bei gleichgeschlechtlichen Paaren, spezifischen Vertragsinhalten oder Zeug*innen, klären wir sehr gerne im Rahmen der Vorgespräche.

    Oftmals bringen religionsverschiedene Eheschließungen familiäre Spannungen mit sich. Wir sprechen gerne und ausführlich mit den Paaren im Vorfeld der Hochzeitsvorbereitungen. Der LIB kann und möchte sich in die diesbezügliche tatsächliche Entscheidungsfindung betroffener Paare jedoch nur bedingt einbringen. Vorgespräche mit Angehörigen führen wir grundsätzlich nicht. Wir können aber Erfahrungswerte mit dem Paar teilen.

    Hinweis für Personen, deren Namen nicht mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt: Teilen Sie uns bitte mit, mit welchem Namen Sie angesprochen werden möchten. Wir verfahren folgendermaßen: Auf eine Kopie Ihres Personalausweises schreiben wir den Verweis „Im Vertrag wie folgt“ und fügen Ihren Namen ein. Dieses Dokument wird mit absoluter Vertraulichkeit behandelt, d.h. nur die wenigen Menschen, die Zugang zum (analogen!) Archiv haben, können dieses Dokument einsehen. Das ist üblicherweise nur die Person, die auch die Ehe schließt. Die eheschließenden Personen haben Verschwiegenheitsverpflichtungserklärungen unterzeichnet.

    Wichtiger Hinweis zum Datum der Eheschließung: In respektvoller Rücksicht auf unsere unter anderem schiitischen und alevitischen Mitglieder, die persönlich einen Bezug zu diesen Tagen als Tage der Trauer haben, finden während der ersten 10 Tage des Monats Muharram keine Eheschließungen durch den Liberal-Islamischen Bund e.V. statt.
    Ungefähr betrifft dies in diesem und nächstem Jahr folgende Zeiträume: 19.-28.7.2023 und 7.-16.7.2024


    Bei Interesse und Fragen können Sie sich gerne einen Termin zum Informations-/Erstgespräch buchen. Bitte wählen Sie hierfür Ihre Region aus: 

    Im Idealfall bereiten Sie die entsprechenden Dokumente (siehe Formalia) zum Erstgespräch vor, sodass wir diese bereits durchgehen können. Dies hilft uns bei der Bearbeitung der Anfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit ungemein. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Anfragen von Ehrenamtler*innen bearbeitet werden. Daher ist eine gute Vorbereitung Ihrerseits eine große Hilfe für uns und in Ihrem eigenen Interesse. Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos, erst mit der Selbstverpflichtungserklärung beauftragen Sie uns verbindlich mit der Durchführung Ihrer Eheschließung.

    Texte zum Download

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